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Verkauf von Immobilien
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich verkaufen? Dann sind Sie genau richtig bei uns.
Seit fünf Jahren sind wir mit grossem Erfolg in einem weiteren Geschäftsfeld tätig. Wir bieten Ihnen an, den Verkauf Ihrer Liegenschaft zu übernehmen. Bei der Abwicklung von solchen vielschichtigen Prozessen können wir Sie gerne unterstützen. Bereits die Bestimmung vom Verkaufspreis ist für den Verlauf des Verkaufes entscheidend. Der Immobilienmarkt ändert sich stetig, da sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet. Durch unsere Verkäufe sind wir nahe am Markt, um einen marktgerechten Verkaufspreis zu erlangen. Ebenfalls darf der zeitliche Aufwand und die ständige Erreichbarkeit nicht unterschätzt werden. Wir werden auf Wunsch das Inserat erstellen, die telefonischen Anfragen annehmen, nach Ihren Kriterien eine erste Auswahl treffen, damit nur die in Frage kommenden Käufer ihre Wohnung ansehen, sowie die Besichtigungen durchführen.
Gerne dürfen Sie sich für weitere Angaben bei uns melden.
Reiseversicherung vor der Buchung abschliessen
Was, wenn man vor der gebuchten Reise krank wird oder es ereignet sich ein Todesfall in der Familie und die Reise erst später oder gar nicht angetreten werden kann?
Für Vielreisende (mehr als einmal pro Jahr) empfiehlt es sich, eine Jahres-Reiseversicherung abzuschliessen, damit die Annullierungskosten oder die Mehrkosten übernommen werden. Diese ist kostengünstiger als jede Reise einzeln zu versichern. Wichtig ist, dass die Reiseversicherung bereits vor der Buchung besteht, damit die Leistungen auch versichert sind.
Bei folgenden Ereignisse kann die Reiseversicherung zur Verwendung kommen:
Die versicherte Person erkrankt ernsthaft, leidet an erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden, erleidet durch einen Unfall schwere Verletzungen oder stirbt
Die versicherte Person kann die Reise nicht antreten oder muss zurückreisen, weil eine persönlich sehr nahestehende Person oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, an erheblichen Schwanger-schaftsbeschwerden leidet, durch einen Unfall schwere Verletzungen erleidet oder stirbt
Wenn am Hausrat oder Gebäude der versicherten Person oder des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters ein grosser Schaden entstanden ist. Die Anwesenheit der versicherten Person bzw. des gleichzeitig gebuchten Reisebegleiters am Wohnsitz oder am Arbeitsplatz ist deshalb erforderlich
Die Reise wird verhindert durch Streik oder Unruhen aller Art (Gewalttä-tigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall, Tumult usw.) ausserhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein oder durch Quarantäne, Epidemie, Erdbeben, vulkanische Eruptionen oder Elementarereignisse, wenn das Leben der versicherten Person gefährdet ist oder von offizieller schweizerischer Stelle (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten/EDA oder Bundesamt für Gesundheit/BAG) von der Reisedurchführung abgeraten wird
Die versicherte Person kann die Reise nicht antreten, weil sie eine neue Stelle antritt oder weil ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Die konkrete Anstellungsveränderung muss für die betroffene Person unerwartet und überraschend eintreten und darf zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht bekannt gewesen sein
Die Reise kann nicht angetreten werden, weil der Reisepass oder die Identitätskarte gestohlen wurde.
Für weitere Informationen oder eine Versicherungsofferte sind wir gerne für Sie da.
Hausratkasko
Neu gibt es eine Zusatzdeckung für Ihre Hausratversicherung.
Sie können zukünftig Ihre Gegenstände auch gegen Missgeschicke, das heisst gegen plötzliche und unvorhergesehene äussere Einwirkung, versichern. Zum Beispiel haben Sie beim Staubsaugen den Bildschirm des Fernsehers beschädigt. Oder den Kaffee über das Notebook geleert. Ebenfalls könnten Sie auf der Thur mit dem Gummiboot unverhofft gegen einen Pfeiler stossen und Ihr Handy wird im Fluss versenkt. Solche und weiter Ereignisse wären durch die Zusatzdeckung abgesichert.
Bitte wenden Sie sich für eine Offerte an uns.