Crowdfunding                                                                  Liegenschaftenverwaltung                                                                  Versicherungsbroker                                                                 Hypotheken  
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Newsletter Business

Anpassung der UVG-Limite per 1.1.2016

Die Einkommensobergrenze der obligatorischen Unfallversicherung UVG (auch SUVA) wird per 1.1.2016 auf CHF 148'200.- angehoben. Alle Versicherten, welche ein Einkommen von mehr als CHF 126'000.- haben, werden dadurch höhere Versicherungsleistungen erhalten und entsprechend auch mit höheren Prämien konfrontiert.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bsp. 144'000.- im Jahr (CHF 12'000.- Mt) erhält neu ein Taggeld von CHF 320.- bzw. 80% seines gesamten bisherigen Verdienstes. Bis Ende 2015 hätte sein Taggeld nur CHF 280.- betragen, da im Rahmen der gesetzlichen Unfall-versicherung Löhne über CHF 126'000.- nicht obligatorisch versichert waren.


Änderungen auch im BVG!?

Sehr oft werden in der Praxis die Versicherungsobergrenzen des UVG auch in der beruflichen Vorsorge BVG als Versicherungsobergrenzen gewählt. Damit ändert sich auch im BVG die Versicherungsleistungen der Löhne über CHF 126'000.-! Hier wird die Prämie deutlich steigen, da nicht nur reine Versicherungsleistungen angepasst werden, sondern auch die Sparbeiträge. Damit wird in dieser Einkommensklasse ein wenig von dem aufgeholt, was in den vergangenen Jahren durch Zinsreduktionen abgebaut wurde.


Rechtsschutz wird immer wichtiger

Wir stellen fest, dass juristische Dienstleistungen bei Firmen immer häufiger nachgefragt werden. Rechtsfälle mit eigenen Mitarbeitern, Streitigkeiten mit Versicherungen im Schadensfall wie auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit Lieferanten und Kunden werden leider immer häufiger. Im Gegenzug erkennen wir heute, wie Rechtschutzversicherer sehr professionell und effizient die Probleme angehen und Lösungen finden, welche mit unzureichender Rechtskenntnis selbst nicht erreicht würden.

Für unsere Kunden ist entscheidend, dass Rechtschutzversicherungen sowohl die finanziellen Risiken decken, als auch noch viel wichtiger den zeitlichen Aufwand minimieren, welcher ein Rechtsstreit mit sich bringt.

Des Weiteren greift die neue Zivilprozessordnung seit 2011 gut, worin festgelegt wurde, dass mutmassliche Gerichtskosten durch die Klägerschaft vorausbezahlt werden müssen.
Dadurch stellt sich leider sehr oft die Frage, ob unser Rechtssystem nur bei grossen Streitigkeiten korrekt funktioniert. Kunden von Rechtsschutzversicherungen haben diese Sorgen nicht. Die Kostenvorschüsse für das Gericht übernehmen die Versicherer für die Kunden und fordern auch im Falle eines Prozesserfolges diese vom Beklagten selber zurück.

Wichtig zu wissen:
Je nach Tätigkeit und Branche unserer Firmenkunden unterscheiden sich die Leistungen der Rechtschutzversicherungen deutlich. Die IIC hilft Ihnen sehr gerne bei der Auswahl des richtigen Produktes und des für Sie geeigneten Versicherungspartners.

Wir verschenken iPad's

Von diesen Geräten hat man doch nie zu viel!

Möchten Sie von uns ein neues iPad Air2 mit 16GB geschenkt bekommen?
Bis Ende 2015 belohnen wir jeden an uns vermittelten Firmenkontakt, bei welchem letztendlich ein Mandatsverhältnis mit der IIC entsteht und die gesamte Lohnsumme des vermittelten Unternehmens CHF 200'000.- übersteigt. Natürlich können Sie uns auch mehrere Kontakte angeben und erhalten auch gerne mehrere iPad's, wenn es mehrere neue Mandate gibt.

Wir freuen uns sehr auf zahlreiche Kontakte.

+41 44 855 66 00

IIC Invest & Insurance Company AG
Flughofstrasse 39a
8152 Glattbrugg


info(at)iicag.ch

info(at)iicag.ch

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü